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Häufig gestellte Fragen

Kosten

Für Favio fällt eine monatliche Grundgebühr von 50€ (netto) an inklusive eines Bondruckers mit Smart-Computer. 

Für die angebotene Dienstleistung behalten wir uns eine Provisionsgebühr in Höhe von 6% des über Favio vermittelten Bestellwerts (höchstens 999€) ein. 

1,5% des Bestellwerts + 0,25€ mit Kreditkarte, ApplePay, GooglePay, EC
2,5% des Bestellwerts + 0,35€ mit PayPal

Die Gebühren beziehen sich auf die Transaktionsgebühren unserer Zahlungsanbieter, die wir aus Transparenz direkt weitergeben.

Für Bargeldzahlungen fallen keine Transaktionsgebühren an.

Es erfolgt eine monatliche Abrechnung und ein SEPA-Lastschriftverfahren, welches mit dem Vertragsabschluss abgeschlossen wird.

Der Umsatz wird auf Wunsch zum ersten oder zum fünfzehnten des Monats abzüglich der Provisions- und Transaktionsgebühren auf das angegebene Lastschriftkonto überwiesen.

Favio kann in all deinen Betrieben genutzt werden. Für jedes Lokal fallen nach dem oben genannten Schema Kosten und Gebühren an. 

Technik

Es empfiehlt sich pro Arbeitsstation einen Bondrucker zu nutzen (z.B. bei mehreren Theken oder Küchen).

Ein Gast kann direkt über die Favio-App eine Bestellung aufgeben, indem ein individueller QR-Code am Sitzplatz des Gasts gescannt wird. Eine Bestellung kann nur erfolgen, wenn:
– sich die Person im Lokal befindet
– die Person nicht für das Bestellen gesperrt ist

Jeder QR-Code ist einzigartig, damit diese mit einem Tisch/Spot verknüpft und zugeordnet werden kann. Die QR-Codes sind aus wetterfester und beständiger Folie, um Verschleiß zu vermeiden. Die QR-Codes werden erstmalig beim Vertragsabschluss bestellt und können im Nachhinein im Favio-Shop erworben werden.

Für einen individuellen Wiedererkennungswert und Widerstandsfähigkeit empfehlen wir das Nachbestellen, falls der Wunsch besteht einen QR-Code nachzudrucken und den Tisch/Spot mit einem neuen Code neu zu verknüpfen.

QR-Codes tolerieren einen Schaden von bis zu 30%. Sollte ein QR-Code zu beschädigt oder entwendet werden, empfehlen wir ein erneutes Verknüpfen des Tisches mit einem neuen QR-Code.

Ein QR-Code kostet 1€ und besteht aus robustem, widerstandsfähigem Material. Unsere originalen QR-Codes können im Favio-Shop bestellt werden.

Nein. Ein QR-Code darf nur zu einem Tisch gehören um die Bestellung richtig zuordnen zu können.

Ja. Handelt es sich um einen größeren Tisch, können mehrere QR-Codes verknüpft werden.

Wie bei einem herkömmlichen Bondrucker, kann die Rolle einfach getauscht werden.

Unsere Bondrucker besitzen eine intelligente Warteschlange, die abgearbeitet wird, sobald der Bondrucker wieder ordnungsgemäß in Betrieb genommen wird.

Wir übernehmen die Garantie für gemietete Drucker. Defekte Bondrucker werden von uns ersetzt, sobald das Altgerät von uns erhalten wird. Wir verschicken für einen monatlichen Aufpreis von 5€ sofort einen neuen Bondrucker, ohne auf den Erhalt des Geräts zu warten. Das Altgerät muss trotzdem an uns übergeben werden.

Favio benötigt lediglich eine stabile Internet- oder Mobilfunkverbindung. Die Schnelligkeit ist irrelevant.

Wir empfehlen die Nutzung mit dem beigelieferten LAN-Kabel, um Verbindungsabbrüche zu minimieren. Optional kann aber eine WLAN-Verbindung genutzt werden, sobald das Gerät einmalig mit einem LAN-Kabel verbunden worden ist.

Wir bieten auf Wunsch eine Vor-Ort-Einrichtung für 100€ an. Eine selbstständige Einrichtung ist aber selbstverständlich möglich.

Zahlung

Barzahlung, Paypal, ApplePay, GooglePay,EC-Karte und Kreditkarte

1,5% des Bestellwerts + 0,25€ mit Kreditkarte, ApplePay, GooglePay, EC
2,5% des Bestellwerts + 0,35€ mit PayPal  
Die Gebühren beziehen sich auf die Transaktionsgebühren unserer Zahlungsanbieter, die wir aus Transparenz direkt weitergeben.

Für Bargeldzahlungen fallen keine Transaktionsgebühren an.

Nein, es wird kein PayPal-Account benötigt.

Wir behalten die Provisions- und Transaktionsgebühren ein, bevor wir den erwirtschafteten Umsatz an den Gastronomen auszahlen.

Es besteht die Möglichkeit einen Höchstbestellwert für Barzahlungen zu definieren, sowie einen Mindestbestellwert für elektronische Zahlungen. Wird der Mindestbestellwert unterschritten, kann der Gastronom eine eigene Transaktionsgebühr erheben, die dem Gast vor Abschließen des Bestellvorgangs angezeigt wird.

Bedienung

Favio bietet eine Verwaltungsoberfläche, um das eigene Lokal vollständig digital zu verwalten. Der Favio-Manager kann zudem Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Eine ausgiebige Anleitung kann im Support-Desk aufgerufen werden:
https://service.youco-it.com/help/de-de/4-erste-schritte

Der Favio-Manager kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:
https://manager.favio.app

Der Zugriff auf den Favio-Manager ist möglich, sobald ein Benutzeraccount angelegt wird.

Ja. Es ist möglich mehrere Lokale parallel zu verwalten. Diese werden auch gemeinsam abgerechnet. Es fällt also eine einzelne Grundgebühr für mehrere Lokale an.

Der Inhaber hat die Möglichkeit seine Mitarbeiter in den Favio-Manager einzuladen, um auch den Mitarbeitern das Verwalten zu ermöglichen.

Ja, es existieren zwei Rollen mit unterschiedlichen Rechten, die vom Inhaber individuell verteilt werden können. Die Rollen sind „Inhaber“ und „Leiter“

Leiter dürfen alles, was ein Inhaber kann, außer das Ändern/Einsehen von Vertragsdaten, Unternehmensdaten, Rechten und dem Kauf von Produkten.

Sicherheit

Personen, die Falschbestellungen aufgeben verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen von Favio. Ein Gastronom kann im Favio-Manager jederzeit Personen sperren. Fällt eine Person in drei Lokalen durch Sperrungen negativ auf, so wird diese Person plattformweit gesperrt.

Favio kann bei Internetausfall nicht mehr genutzt werden. Die eingehenden Bestellungen werden nacheinander ausgedruckt, sobald wieder eine Internetverbindung im Lokal besteht. Für das Aufgeben von Bestellungen benötigt der Gast eine Internet- oder Mobilfunkverbindung.

Nein. Favio überprüft zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellen Standort, um sicherzustellen, dass die Person sich vor Ort befindet.

Falschbestellungen müssen momentan zwischen Gastronom und Kunde direkt geklärt und aufgelöst werden.

Corona

Ja. Jeder Gast erhält eine Aufforderung zu einem freiwilligen Eincheckprozess, sobald ein QR-Code im Lokal gescannt wird. Optional ist der Gast in der Lage auch nachträglich über die App einzuchecken.

Da wir sorgfältig mit den Daten der Gäste umgehen, erhalten Gastronomen keinen Einblick in die Personendaten der eingecheckten Gäste. Der Gastronom kann direkt an Favio verweisen. Wir geben die Liste anschließend direkt an das Gesundheitsamt weiter.

Jegliche Gäste, die Favio nicht nutzen möchten, müssen entsprechend der Corona-Maßnahmen eine Anwesenheitszettel ausfüllen.

Ein Gast kann sich direkt über die App einchecken, indem ein QR-Code im Lokal gescannt wird. Optional ist der Gast in der Lage auch nachträglich über die App einzuchecken..

Support/Betreuung

Bei jeglichen Problemen und Fragen kann eine E-Mail an info@favio.app geschrieben werden.
Für eine schnelle Hilfe gibt es auf https://youco-it.com/ auch einen Kunden-Support Chat.

Vertrag

Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich auf 12 Monate.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann jeweils zum bis zum letzten Monat vor Vertragsende gekündigt werden.

Der Vertrag wird automatisch um drei Monate verlängert.

Um zu kündigen, muss eine unterschriebene Kündigung gesendet werden.
Postweg: Senkingstraße 8a,  31137, Hildesheim
E-Mail: info@favio.app

Digitale Karte

Die Speisekarte kann vom Inhaber, einer Person mit der Rolle „Leiter“, oder vom Favio-Service eingepflegt werden.

Wir bieten eine Ersteinrichtung für 150€ ein und übernehmen dafür das Einpflegen der analogen Speise- & Getränkekarte.

Für das Einpflegen benötigen wir die aktuelle Speise- & Getränkekarte inklusive der Mengenangaben, Preise, Zutaten, optional dazu buchbaren Zutaten, informationspflichtigen Allergene und Zusatzstoffe.

Ja. Allergene können im Favio-Manager verwaltet und mit Produkten verknüpft werden. Die Allergene werden anschließend in der digitalen Speisekarte angezeigt.

Ja. Steuerklassen können im Favio-Manager verwaltet und mit Produkten verknüpft werden.

Änderungen an der Karte werden augenblicklich übernommen und sofort angezeigt.

Ist eine mit einem Produkt verknüpfte Zutat nicht mehr verfügbar, kann die Zutat im Favio-Manager auf „inaktiv“ geschaltet werden. Dadurch werden sämtliche Produkte, die diese Zutat beinhalten, ausgegraut bzw. in der Favio-App ausgeblendet.

Bestellungen

Der verknüpfte Bondrucker druckt entsprechend Belege für das Personal aus. Dazu zählen Bestellungen, Reservierungen und Kassenabschlüsse. Es ist zusätzlich möglich die Bestellungen im Favio-Manager einzusehen und Kopiebelege nachzudrucken.

Auf dem ausgedruckten Beleg bzw. im Favio Manager wird der Zahlungsstatus angezeigt. Bei digitaler Bezahlung, müssen Kunden nicht mehr abkassiert werden. Das Abkassieren muss lediglich bei der Barzahlung stattfinden.

Ja, im Favio-Manager ist das Nachdrucken von Bestellungen möglich. Die Belege sind als Kopien ausgewiesen.

Reservierungen

Reservierungen sind über die Favio-App möglich. Diese sind dann im Favio-Manager sichtbar. Die Reservierung kann akzeptiert oder abgelehnt werden.
Der Favio-Manager bietet die Möglichkeit mündliche oder telefonische Reservierungen nachträglich einzupflegen.

Bei mehreren Bondruckern kann im Favio-Manager festgelegt werden, welcher Bondrucker die Reservierungen drucken soll. Bei einem Bondrucker wird automatisch der einzig verfügbare Bondrucker ausgewählt.

Ja, es ist möglich eine Reservierung abzulehnen, als auch als Gast eine getätigte Reservierung zu stornieren.

Der Favio-Manager bietet die Möglichkeit mündliche oder telefonische Reservierungen nachträglich einzupflegen.

Der Kunde reserviert mit Datum/Zeit, Namen, Anzahl an Personen, Mail/Telefon und einer optionalen Notiz.

Blacklist

Im Favio-Manager ist es möglich in der Detail-Ansicht einer Bestellung das Gerät eines Gasts für zukünftige Bestellungen zu sperren.

Die Sperre gilt lebenslang, außer die Person wird aus der Blacklist entfernt.

Eine Person muss pro Lokal gesperrt werden. Wird eine Person in drei Lokalen gesperrt, so wird die Person global aus Favio ausgeschlossen und kann keinerlei Bestellungen mehr aufgeben.

Öffnungszeiten

Ja. Sonderzeiten können als Ruhetag (geschlossen) oder als Arbeitstag definiert werden und überschreiben die regulären Öffnungszeiten.

Wochentage ohne Öffnungszeiten werden als Ruhetage ausgewiesen.

Ja. Pausen während der regulären Öffnungszeiten können durch mehrere Zeitangaben zum jeweiligen Tag definiert werden.

Eine Bestellung ist nur möglich, wenn das Lokal auch geöffnet hat.

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